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BGH, 24.01.1979 - IV ZR 205/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verhältnis zwischen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und Schutzantrag des Schuldners gemäß § 712 Zivilprozessordnung (ZPO)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78
Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …
Auszug aus BGH, 24.01.1979 - IV ZR 205/78
Hierzu wird auch die Möglichkeit gerechnet, Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO zu erlangen, so daß der Schuldner in Fällen der Anwendbarkeit dieser Vorschrift Vollstreckungsschutz nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nur erlangen kann, wenn sein Schutzantrag nach § 712 ZPO im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsrechtszuge nicht zum Erfolg geführt hätte, weil etwa der die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung rechtfertigende Nachteil noch nicht erkennbar war oder nicht glaubhaft gemacht werden konnte (BGH GRUR 1978, 726).